EquiFee – Pferdetherapie Osteopathie, Physiotherapie & Chiropraktik für Pferde
Osteopathie, Physiotherapie & Chiropraktik für Pferde

AGB

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

 §1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen EquiFee-Pferdetherapie (Chynthia Stamer) nachfolgend „Therapeutin“ genannt, und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet, als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB und §612 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§2 Zustandekommen eines Vertrags

Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald der Tierhalter das Angebot der Therapeutin annimmt und einen Termin vereinbart – unabhängig davon, ob dies mündlich, telefonisch oder schriftlich (z. B. per E-Mail, WhatsApp, SMS, Messenger) erfolgt.

Mit Terminvereinbarung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten die aktuellen AGB in Kraft

Vereinbarte Termine sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes laut der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Therapeutin behält sich vor, das Vertragsverhältnis jederzeit auch ohne Angabe von Gründen durch einseitige Kündigung zu beenden oder abzulehnen, insbesondere wenn kein ausreichendes Vertrauensverhältnis erwartet werden kann, wenn der Tierhalter Behandlungsanweisungen ablehnt oder die Therapie durch mangelnde Mitarbeit behindert z.B. erforderliche Auskünfte nicht, unzutreffend oder lückenhaft erteilt, Therapiemaßnahmen vereitelt oder Anweisungen nicht befolgt. Die Therapeutin kann das Vertragsverhältnis auch und insbesondere dann beenden oder ablehnen, wenn eine Behandlung aus fachlichen oder gesetzlichen Gründen nicht erfolgen kann oder darf.

In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen, einschließlich Beratung, Nebenkosten und Anfahrtskosten bestehen.

§ 3 Dienstleistungen

Die Therapeutin bietet ihre Dienstleistungen an, indem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für Diagnose und Therapie einsetzt. Die Wahl der Therapie- und Diagnosemethoden obliegt der Therapeutin und die konkrete Vorgehensweise wird individuell auf das vorgestellte Pferd abgestimmt. Sie entscheidet nach fachlicher Einschätzung und nach bestem Wissen und Gewissen. Die Behandlung der Therapeutin ersetzt keine tierärztliche Behandlung Die Therapeutin garantiert nicht das Erreichen des Therapieziels und darf gesetzlich kein Heilversprechen abgeben.

§ 4 Spezielle Bedingungen für die Blutegeltherapie

Der Tierhalter wird vor der Blutegelbehandlung über mögliche Nebenwirkungen und Risiken aufgeklärt. Ein Rücktritt von der Blutegeltherapie ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin ohne Berechnung der Behandlungskosten möglich. Die Blutegel werden von der Therapeutin für jeden Kunden individuell bezogen. Die Blutegel werden vor dem Behandlungstermin bestellt und mittels eines speziellen Versandservice geliefert, um die bestmögliche Gesundheit der Egel zu gewährleisten und einen optimalen Therapieerfolg zu erzielen. Somit sind die Kosten für die Blutegel inklusive der Versandkosten vom Tierhalter zu tragen, sobald dieser den Termin zur Blutegeltherapie vereinbart hat und die Bestellung der Blutegel erfolgt ist. Die Bissfreudigkeit der Blutegel hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche die Therapeutin nur bedingt beeinflussen kann. Der zeitliche Aufwand für die Behandlung wird auch dann in Rechnung gestellt, wenn die Blutegel den Saugakt am Tier verweigern. Für eventuell auftretende allergische Reaktionen oder Nebenwirkungen übernimmt die Therapeutin keine Haftung.

§ 5 Behandlung des Tieres in Abwesenheit des Besitzers

Ist ein Tierhalter bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein Einverständnis zur Behandlung seines Tieres/seiner Tiere durch die Therapeutin in seiner Abwesenheit, übernimmt die Therapeutin keinerlei Haftung für die vom Tier verursachten Schäden in seinem Beisein.

§ 6 Informationspflichten

Der Tierhalter ist verpflichtet, vor Beginn der Behandlung alle relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, insbesondere zu:

  • Vorerkrankungen
  • Verletzungen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • tierärztlichen Diagnosen
  • aktuellen Medikamenten

Diese Informationen sind Grundlage für eine sichere und fachgerechte Behandlung.

Hinsichtlich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

Die Therapeutin behält sich vor die Behandlung einzustellen, wenn das notwendige Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht, insbesondere wenn der Tierhalter Anweisungen und Beratungsempfehlungen ignoriert, unvollständige oder unrichtige Informationen zur Anamnese und Diagnose gibt oder die Therapie behindert. Die Therapeutin ist nicht haftbar für Verletzungen oder andere Schäden am Tier, die durch den Tierhalter während der Therapie verursacht werden.

Bei schwerwiegenden Problemen wie starker Lahmheit, Fieber, Entzündungen, allgemeinem schlechten Zustand oder Verdacht auf Frakturen wird dringend geraten, vorab einen Tierarzt zu konsultieren.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Die Therapeutin haftet für Schäden ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Therapeutin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt die Therapeutin keine Haftung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt die Therapeutin keine Haftung. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Tierhalter an die Therapeutin gemeldet werden. Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit der Therapeutin zusammenarbeiten und/oder beauftragt wurden. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Tierhalter entgegen therapeutischen Rates gewünscht, haftet die Therapeutin nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Tierhalter nach § 6 obliegenden Informationspflichten ein, haftet die Therapeutin hierfür nicht.

Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst oder sein Tier verursacht werden.

Ein Behandlungserfolg wird nicht geschuldet

Eine Haftung der Therapeutin für Schäden, die durch eine nicht vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Verspätung oder Nichteinhaltung eines fest vereinbarten Termins entstehen, wird ausgeschlossen. Die Therapeutin wird jedoch den Tierhalter, soweit es möglich ist, unverzüglich über solche Verzögerungen oder den Ausfall eines Termins informieren.

§ 8 Entgelt und Zahlungsort

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Honorars für die erbrachten Leistungen. Die Höhe des Honorars für die Dienste sowie der Anfahrtskosten der Therapeutin ergibt sich aus der aktuellen Preisliste, die auf der Website der Therapeutin einsehbar ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich direkt im Anschluss an die Behandlung/Leistung in Bar oder per EC-Karte. Voraussetzung für die Zahlung per EC-Karte ist eine Internetverbindung mit dem Handy. Durch den Tierhalter ist zu gewährleisten, dass im Falle einer Zahlung per EC-Karte, ausreichend mobiler O2 Empfang am Leistungsort besteht. Andernfalls muss auf die Barzahlung bestanden werden. Bei der Zahlung mit EC-Karte werden Gebühren in Höhe von 2 Euro berechnet.

Eine Rechnungsstellung ist nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich. Soweit dies abweichend vereinbart wird, stellt die Therapeutin nach Beendigung der Behandlung eine Rechnung, diese ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Für den Fall der verspäteten Zahlung nach Rechnungslegung wird für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Wird die Zahlung nach der zweiten Mahnung nicht fristgerecht geleistet, wird der Fall ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen abgegeben und das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen sowie Anfahrtskosten erhalten. Nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Leistungen berechtigen nicht zur Minderung oder Rückerstattung des Honorars. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Rechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.

Das Honorar für die jeweilige Dienstleistung ist – wie beim Tierarzt – kein Erfolgshonorar. Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind somit ausnahmslos ausgeschlossen.

§ 9 Rücktritt und Kündigung / Terminabsagen

Vor Beginn der Therapie kann der Tierhalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierhalter keine Kosten. Erfolgt der Rücktritt weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder wird der Termin nicht wahrgenommen, ist die Therapeutin berechtigt eine Ausfallgebühr in Höhe des geplanten Behandlungspreises zzgl. gegebenenfalls angefallener Anfahrtskosten vollständig in Rechnung zu stellen. Ausnahmen sind ernsthafte kurzfristige Erkrankungen des Patienten oder des Tierhalters. Bei Verspätungen des Tierhalters wird die entstandene Wartezeit berechnet. Die Therapeutin ist nicht dazu verpflichtet, die Verspätung auszugleichen oder sie vom Honorar abzuziehen. Wird ein bereits begonnener Termin auf Wunsch des Tierhalters abgebrochen, gilt die vereinbarte Leistung als begonnen und wird vollständig in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung besteht nicht.

Witterungsbedingte Umstände (z. B. Regen oder Unbenutzbarkeit des Reitplatzes) berechtigen nicht zur kostenfreien Absage eines Termins. In solchen Fällen findet die vereinbarte Leistung in angepasster Form statt.

Die Therapeutin behält sich vor, Termine aus wichtigen Gründen zu verschieben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten

§ 10 Aufzeichnungen und Daten

Alle Therapiedokumentationen und Palpationsergebnisse, einschließlich Bilder, welche durch die Therapeutin für die Dokumentation des Therapieverlaufs bzw. des Therapieerfolgs gefertigt werden, sind im Besitz der Therapeutin. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Unterlagen, auf Antrag wird ihm jedoch Einsicht in die Untersuchungsergebnisse gewährt. Die Datenverarbeitung, einschließlich der Weitergabe, erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Datenschutzes. Die Therapeutin behandelt die Informationen des Tierhalters und des Patienten vertraulich und gibt Auskünfte über diese Daten, Befunde und Behandlungen nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Tierhalters heraus. Von der Schriftform kann abgesehen werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters liegt und davon ausgegangen werden kann, dass er im Sinne der Heilung seines Pferdes zustimmen würde. Dies gilt insbesondere für Informationen, die an Hufschmiede, Sattler, Tierärzte, Tierkliniken oder Trainer im Interesse einer möglichst erfolgreichen Behandlung des Pferdes weitergeleitet werden. Muss die Therapeutin gesetzlich Auskunft erteilen (z.B. bei anzeigepflichtigen Krankheiten oder auf Anordnung einer Behörde oder des Gerichts), entfällt die Verschwiegenheitspflicht.

§ 11 Datenschutz nach DSGVO:

Daten des Patientenbesitzers sowie des Patienten werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Damit verzichtet der Tierhalter auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Therapeut kann nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den Patientenbesitzer davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, da die Auskunft im Interesse des Tierhalters ist und anzunehmen ist, dass es im Sinne der Genesung seines Tieres zustimmen wird.

§ 12 Veröffentlichung von Foto-/und Videomaterial:

Hiermit gibt der Tierhalter der Therapeutin seine Einwilligung, dass Fotos und Videos von Ihrem Tier zu Werbezwecken auf dessen Internetseite, auf Facebook, Instagram und WhatsApp veröffentlicht werden dürfen. Dies geschieht ohne Namensnennung und nur für eigene Zwecke. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

§ 14 Allgemein:

Die AGB können entweder per E-Mail an info@equifee.de angefordert oder auf der Homepage unter www.equifee.de angesehen werden. Die AGB gelten als wirksam, sobald diese auf der Homepage veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung neuer AGB verlieren die alten ihre Gültigkeit. Die Kunden müssen sich selbstständig über die aktuell geltenden AGB informieren. Sie bestätigen die aktuell geltenden AGB, sobald Sie mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg einen Behandlungstermin vereinbart haben.

 

Gültig ab dem 01.01.2026